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ANGELFISCHEREI


Großartige Geschichten haben eine Persönlichkeit. Erwägen Sie, eine großartige Geschichte zu erzählen, die Persönlichkeit hat. Das Schreiben einer Geschichte mit Persönlichkeit für potenzielle Kunden hilft dabei, eine Beziehungsverbindung herzustellen. Dies zeigt sich in kleinen Macken wie Wortwahl oder Phrasen. Schreiben Sie aus Ihrer Sicht, nicht aus der Erfahrung eines anderen. Großartige Geschichten sind für jeden, auch wenn sie nur für eine Person geschrieben werden. Wenn Sie versuchen, mit Blick auf ein breites, allgemeines Publikum zu schreiben, wird Ihre Geschichte unecht klingen und es wird ihr an Emotionen fehlen. Niemand wird interessiert sein. Schreiben Sie für eine Person. 

BESATZ- UND FANGLISTEN

Die Besatz- und Fangstatistiken dienen in erster Linie der Beurteilung der Hegemaßnahmen. Werden diese Statistiken fachgerecht und vollständig ausgefüllt kann überprüft werden, ob Besatzaktionen hegegerecht durchgeführt worden sind. Dies dient ebenfalls auch dem Fischereiberechtigten als Kontrolle, ob die bisherigen Maßnahmen sinnvoll waren. Des Weiteren dienen die Besatz- und Fangmeldungen als ergänzende Informationsquellen für unterschiedliche Projekte der Fischereifachberatung.


 Besatz- und Fangstatistik


PACHTVERTRÄGE

Wie schließe ich einen Pachtvertrag richtig ab? Pachtverträge sind im Art. 25 Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) geregelt. Es können maximal 3 Pächter einen Pachtvertrag abschließen. Die Laufzeit beträgt mindestens 10 Jahre. Verpachtet werden Fließgewässer, Angelteiche und Teiche die zur Fischzucht genutzt werden. Dafür gibt es unterschiedliche Pachtverträge mit den entprechenden Regelungen. Bitte verwenden Sie bei Neuabschluß immer aktuelle Pachtvertragsvordrucke. Nur von allen Verpächtern und Pächtern unterschriebene Pachtverträge sind gültig. Sie sind verpflichtet den Pachtvertrag innerhalb von 8 Tagen der Kreisverwaltungsbehörde/Kreisfreien Stadt vorzulegen. 


 Erläuterungen zur neuen BezFiVO, gültig ab 01.01.2026


ERLAUBNISSCHEINE

Wie beantrage ich Erlaubnisscheine ? Erlaubnisscheine sind im Artikel 29 Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) geregelt. Erlaubnisscheine beantragen Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde bzw. kreisfreien Stadt. Hierzu verwenden Sie bitte den Vordruck "Antrag Erlaubnisscheine" und "Gewässeraufstellung". Nach Prüfung der Antragunterlgen erhalten Sie einen Bescheid von ihrer Kreisverwaltungsbehörde/Kreisfreien Stadt der Sie berechtigt, die im Bescheid genannte Anzahl von Erlaubnisscheinen auszustellen. 


SCHONMASSE UND -ZEITEN

Um eine Tabelle der gesetzlichen Schonmaße und Zeiten für Bayern in Ihren Unterlagen der Angelfischerei mitführen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit diese in verschiedenen Größen herunterzuladen. Sie finden hier Listen mit allen in Bayern vorkommenden Fischarten, mit Fischarten in Mittelfranken und eine Kurzübersicht der am häufigsten beangelten Fischarten. Bitte beachten Sie zusätzlich die Bezirksfischereiverordnungen der einzelnen Regierungsbezirke, sowie ggf. strengere Auflagen in Ihrem Erlaubnisschein.


Wir versuchen diese Listen aktuell zu halten. Trotzdem müssen immer die gesetzlichen Änderungen des BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN beachtet werden. Bitte vergewissern Sie sich diesbezüglich!


Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, die Schonzeiten als ical-Datei für ihren digitalen Kalender zu importieren. Jährlich werden diese Dateien aktualisiert. Für 2026 haben wir Ihnen einen alternativen Kalender erstellt. Der Kalender "Angelzeiten" zeigt Ihnen tagesaktuell die Fischarten an, die jeweils keine Schonzeit haben mit den eventuellen Schonmaßen.


Bitte beachten Sie ab 2023 die Anpassungen der Schonzeiten und- maße auf die jeweiligen Einzugsgebiete! 


 Schonmaße und -zeiten aller Arten 

 ... der Fischarten in Mittelfranken 

 ... der am häufigsten befischte Arten 

 ical-Datei Schonzeiten 2026

 ical-Datei Angelzeiten 2026 inkl. Schonmaße


FISCHHALTUNG – TEICHBUCH

Nach § 8 Absatz 1 der Fischseuchenverordnung vom 24. November 2008 ist ein Betreiber einer Aquakulturanlage (Teichwirt) verpflichtet über alle Zugänge, Abgänge, Ergebnisse der Untersuchungen nach § 7 und erhöhte Sterblichkeit Buch zu führen. Absatz 2 beschreibt, dass als Buch auch Loseblattsammlungen verwendet werden können. Diese nachprüfbaren, systematischen Aufzeichnungen sind nach Ablauf eines Kalenderjahres mindestens 3 Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Ohne Genehmigung der Behörde dürfen sie nicht aus dem Betrieb entfernt werden.


Auch nach Ablauf der Fischseuchenverordnung und Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie Animal Health Law (AHL) vom 21.04.2021 bleibt diese Verpflichtung. Das AHL führt unter Art. 186 die Aufzeichnungspflicht für die gemäß Artikel 173 registrierten, bzw. gemäß Art. 181 Abs. 1 zugelassenen (früher genehmigten), Betriebe. 


 Teichbuch – Helfer für die Teichwirtschaft 


FISCHHALTUNG – WASSERPARAMETER

Cypriniden und Salmoniden stellen unterschiedliche Ansprüche an die Wasserqualität. Um Ihre Fische artgerecht halten zu können, finden sie hier die wichtigsten Wasserparameter in einer Übersicht.


 Wasserqualität für Karpfen 

 Wasserqualität für Salmoniden